
Eine Frau ist schwanger.
Sie macht sich Sorgen.
Zum Beispiel:
- Sie hat kein Geld für Baby-Kleidung.
- Sie ist alleine und niemand hilft ihr.

Die Frau geht zur Schwangeren-Beratung.
Dort hört ihr eine Mitarbeiterin zu.
Die Mitarbeiterin beantwortet ihre Fragen.
Die Mitarbeiterin füllt für Frauen mit wenig Geld einen Antrag aus.
Vielleicht bekommt die Frau dann Geld von der Stiftung Mutter und Kind.
Eine Stiftung hilft anderen Menschen.
Die Stiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen.

Die Schwangeren-Beratung berät auch noch nach der Geburt.
Die Mutter kann mit ihrem Kind in die Schwangeren-Beratung kommen.
Drei Jahre lang kann sie
zur Schwangeren-Beratung kommen.
Sie kann von ihren Probleme erzählen.
Sie darf Fragen stellen.

Die Frau muss für die Schwangeren-Beratung nichts bezahlen.
Sie kann der Mitarbeiterin vertrauen.
Die Mitarbeiterin erzählt niemandem von den Problemen von der Frau.
Zur Schwangeren-Beratung darf auch der Vater des Kindes mitkommen.
Alle Frauen dürfen zur Schwangeren-Beratung kommen:
- deutsche Frauen und Frauen aus anderen Ländern,
- Christinnen und Nicht-Christinnen.