Mitarbeitendenvertretung

Die wichtigste Ressource des Kreisdiakonieverbandes sind die Mitarbeitenden. Deren Vertretung wird basisdemokratisch gewählt. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat bei den Wahlen eine Stimme.

Unsere Arbeit geschieht nach folgenden Grundsätzen:

Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Alle Frauen und Männer, die beruflich in Kirche und Diakonie tätig sind, wirken als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Erfüllung dieses Auftrages mit. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche und ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen und Mitarbeiterinnen wie Mitarbeiter zu einer Dienstgemeinschaft und verpflichtet sie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Nach kirchengesetzlichen Regelungen tritt an die Stelle eines Betriebs- oder Personalrates in Diakonischen Einrichtungen eine Mitarbeitendenvertretung (MAV) als Interessenvertretung der Mitarbeitenden. Rechtliche Grundlage unserer Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, in dem die Rechte und Pflichten der Mitarbeitendenvertretung festgelegt sind.

Die Mitglieder der Mitarbeitendenvertretung werden in einem gesetzlich festgelegten Wahlverfahren gemäß dem MVG von den wahlberechtigten Mitarbeitenden gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die derzeitige Mitarbeitendenvertretung besteht aus fünf Mitgliedern (s. unten).

Die MAV fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden. Sie nimmt sich der Probleme an und vertritt die Interessen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin bei der Dienststellenleitung selbst oder gemeinsam mit der oder dem Betroffenen.

Maßnahmen, die der Mitbestimmung der MAV unterliegen, dürfen erst nach Zustimmung der MAV durchgeführt werden. 

Die Mitarbeitendenvertretung trifft sich regelmäßig zu Sitzungen und informiert die Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über ihre Tätigkeit bei einer Mitarbeitendenversammlung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir, die Mitglieder Ihrer aktuellen MAV, stellen uns hier kurz vor, und laden Sie ein, sich an die Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner Ihres Vertrauens zu wenden, wenn Sie Themen hinsichtlich

• Ihres Anstellungsvertrages
• Ihres Arbeitsplatzes
• Ihrer eigenen Fort- oder Weiterbildung
• des Betriebsklimas
• der Dienstgemeinschaft
• der Mitarbeiterfördermaßnahmen
• der Gesundheitsfördernden Maßnahmen

besprechen wollen oder Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Dienstauftrag haben.

Zur Zeit werden Sie von folgenden Personen vertreten:

Rolf-Dieter Walz
Vorsitzender der MAV
Beauftragter für Stellenplan, Personalentwicklung, Arbeitsrecht und Abteilungsleitungssitzung
Abteilung Offene Senioren- und Stadtteilarbeit (OSSA), Tel.: 07131 96 44 33


Susanne Eil-Schmitz
1. stellvertretende Vorsitzende der MAV
Beauftragte für Langzeitarbeitszeitkonto, Gesundheitsfördernde Maßnahmen und Datenschutz
Abteilung Psychosoziale Beratungsstelle (PSB), Tel.: 07131 96 44 51


Dagmar Khadhar
2. stellvertretende Vorsitzende der MAV
Beauftragte für Schwerbehinderte und  betriebliches  Eingliederungs-Management (BEM), Fort- und Weiterbildungsausschuss
Abteilung Verwaltung, Tel.: 07131 96 44 35


Irina Hoffmann
Beauftragte für arbeitsrechtliche Belange, Eingruppierungen, Personalentwicklungsgespräche
Abteilung Psychologische Beratungsstelle, Tel.: 07131 96 44 20 (Sekretariat PSB)
 

Holger Landes
Beauftragter für Gleichstellungsfragen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Abteilung Ambulante Erzieherische Hilfen (AEH)  Tel.: 07131 96 44 832

 

Hinweis: Der Inhalt von E-Mails kann an verschiedenen Stellen des Internets eingesehen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg zukommen zu lassen.
Selbstverständlich können Sie jederzeit ein MAV-Mitglied Ihres Vertrauens persönlich oder telefonisch
ansprechen.