Suchtberatung im Jobcenter

Bei der Umsetzung der Neugestaltung der Sozialgesetzgebung, die 2005 in Kraft trat, wählte die ALH (Arbeitsgemeinschaft für die Agentur für Arbeit Heilbronn und den Landkreis Heilbronn) als eine der ersten ARGEN das Modell, Suchtberatung für Arbeitslosengeld-2-Empfänger, die im Landkreis leben, innerhalb der Räume der ALH im Jobcenter in der Rosenbergstraße. Für die Suchtberatung wurden zwei Personalstellen geschaffen, die vom Landkreis finanziert werden. 

Drei verschiedene Träger der ARGE Sucht (Caritas, Diakonie, bwlv) kooperieren im Fachdienst Suchtberatung in der ALH.

1. Was ist das Neue an der Arbeit? 

Verschiedene Bereiche arbeiten unter einem Dach

  • die Leistungsabteilung (Antragsbearbeitung)
  • das „Team Integration“ (Fallmanager und Arbeitsvermittler)
  • die Fachdienste: Schuldnerberatung, Kindertagesbetreuung, Suchtberatung

Das bedeutet:

  • Kurze Wege
  • Der Zugang zur Suchtberatung erfolgt i.d.R. über die Fallmanager und Arbeitsvermittler.
  • Eine unkomplizierte, zielorientierte Kooperation mit den Fallmanagern und Arbeitsvermittlern zu Gunsten der Suchtkranken 
  • Unterstützende Maßnahmen (z.B. Bewerbertrainig, Arbeitserprobung…) können von der Suchtberatung vorgeschlagen werden.

2. Was bietet die Suchtberatung im Jobcenter an?

  1. Einzel-, Paar- und / oder Familiengespräche (Information, Unterstützung, Beratung zur Klärung der persönlichen Situation, Vermittlung in Therapieeinrichtungen und andere Beratungsstellen bzw. Ärzte, Psychologen bei Bedarf).
  2. Kooperation mit den Fallmanagern / Arbeitsvermittlern, Fachdiensten, Beratungsstellen, Bewährungshilfe, Ärzte u.a.
  3. Information und Schulung für neue Mitarbeiter vom Integrationsteam.

3. Ziele

  1. Allgemein: Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit. Das heißt, das Vermittlungshemmnis SUCHT soll als hemmender Faktor beseitigt werden.
  2. Klärung, ob Erwerbsfähigkeit tatsächlich noch vorhanden ist bzw. durch eine suchtspezifische Maßnahme wiederhergestellt werden kann (Kooperation mit Fallmanager und ärztlichem Dienst).
  3. Verbesserung der Lebenslage (wie z.B. Gesundheit, Abstinenz, Arbeit, Wohnen).
  4. Zufriedene und erfolgreiche Alltagsbewältigung.
  5. Beendigung der Hilfsbedürftigkeit.

Ihre Ansprechpartner/innen

Frau Ebert
Zi. 461  (legale Drogen)
Telefon 0 71 31 / 39 51 - 115
Email Marliese.Ebert(at)arge-sgb2.de

 

Frau Eyerle     
Zi. 459  (illegale Drogen)
Telefon 0 71 31 / 39 51 - 117
Email sybille.eierle@arge-sgb2.de