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Mutter-, Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren

Wir arbeiten für das Müttergenesungswerk und betreuen Mütter und Väter bei Ihrer Mutter- oder Vater-Kind-Kur von A-Z.
Von allgemeinen Informationen zur Kur, der Antragsstellung bei der Krankenkasse, der Organisation eines Kurplatzes bis hin zur Nachsorge - wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess.
Ebenso sind wir für Mütter oder Väter da, die ohne ihre Kinder in die Kur gehen möchten.
Auch Väter, die hauptverantwortlich die Erziehung eines oder mehrerer Kinder übernommen haben, können eine Vater-Kind-Kur beantragen.
Was ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?
Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund der Mehrfachbelastung durch Erziehung, Haushalt und Beruf sehr erschöpft sind und keine Kraft mehr finden.
Es handelt sich um eine Vorsorgemaßnahme, bei welcher Mütter oder Väter vorbeugend Methoden erlernen, die zu Ihrer Gesundung beitragen, bevor sie ernsthaft erkranken.
Obwohl Mutter oder Vater von ihren Kindern begleitet werden können, hat die Kur vor allem die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils zum Ziel. Kuren, die Mutter oder Vater ohne Kind wahrnehmen können, heißen Mütter- oder Väter-Kuren.
In jedem Fall berücksichtigen solche Kuren die individuellen Bedürfnisse der Mütter und Väter, die sich aus ihren persönlichen Belastungssituationen ergeben haben.
Eine Kur geht immer 3 Wochen und dabei gibt es mit dem dortigen Personal ein Anamnesegespräch bei welchem der Therapieplan für die 3 Wochen für die Mütter und Väter erstellt wird. Die Kinder werden während der Therapiezeit betreut oder schulisch von Fachpersonal begleitet. Dabei gibt die heimische Schule Lehrunterlagen für die Kurzeit der Familie mit.
- Die Mutter-Kind-Kur und die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.
- Man kann eine Kur erhalten bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist.
- Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
- Kinder können Begleitkinder (ohne eigene Behandlung) oder Therapiekinder (mit eigener Behandlung) sein. Es ist aber auch möglich, dass Sie ohne Ihre Kinder zur Behandlung fahren.
- Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Sie können die Kur in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.
Gesetzlich Versicherte erhalten bei uns Antworten auf wichtige Fragen wie:
- Welche Schritte sind bei der Antragstellung zu bedenken?
- Wer übernimmt die Kosten und wie hoch ist mein Eigenanteil?
- Wer kann daheim bleibende Kinder während meiner Abwesenheit versorgen?
- Gibt es Alternativen, falls mein Kurantrag abgelehnt wird?
Privat Versicherte unterstützen wir bei den folgenden Punkten:
- Ist eine Mutter-, eine Mutter-Kind- oder eine Vater-Kind-Kur für meine Bedürfnisse die richtige Maßnahme?
- Nachdem Sie mit Ihren Versicherungen abgeklärt haben, ob eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur in Ihrem Versicherungspaket mit abgedeckt ist und welche Kosten Ihre Versicherungen übernehmen, suchen wir gerne mit Ihnen gemeinsam ein geeignetes Kurhaus für Sie aus.
- Dann können Sie den Antrag bei Ihren Versicherungen stellen.
- Hierzu können wir Ihnen gerne eine Übersicht zukommen lassen, wie die Kur bei privat Versicherten beantragt wird.
Zusammenarbeit mit dem Müttergenesungswerk:
Bei der Vermittlung in eine Kureinrichtung arbeitet das Diakonische Werk sehr eng mit dem Müttergenesungswerk zusammen und versucht, den Bedürfnissen der kurbedürftigen Person(en) entsprechend ein Haus zu empfehlen und unterstützt bei der Platzsuche.
Hinweis:
Im Moment sind die Kurhäuser bereits sehr gut ausgebucht und es kann mitunter zu einem Jahr Wartezeit bei den Kurhäusern kommen.
Kontakt:
Haben Sie Interesse an einer Kur oder Fragen zum Ablauf, so können Sie uns gerne zu unseren Telefonzeiten unter der Nummer 0 71 31 / 96 44 - 41 erreichen.
Telefonzeiten: Mo - Fr von 10 - 12 Uhr, Mo + Mi von 14 - 17 Uhr
Die Kurberatung ist bei uns nach Kirchenbezirken aufgeteilt. Anhand Ihres Wohnorts sind die jeweiligen Standorte zuständig:
Bezirk Heilbronn
Tel.: 0 71 31 / 96 44 – 41
Bezirk Neuenstadt
Tel.: 0 71 39 / 7018
Bezirk Weinsberg
Tel.: 0 71 34 / 177 67
Bezirk Marbach
Tel.: 0 71 44 / 973 75
Bezirk Brackenheim
Tel.: 0 71 35 / 98 840
Bezirk Eppingen
Tel.: 0 72 62 / 50 41
Ansprechpartnerinnen (Heilbronn)
Cornelia Hertmann-Böhme
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Simone Bleher
Diplom-Sozialpädagogin (BA)
Judith Kleinhans
Telefon: 0 71 31 / 96 44 - 41
E-Mail: beratungsteam.familie(at)diakonie-heilbronn.de